|
|
|
|
|
Energieausweis
|
|
|
|
|
|
Energiepass
- energieausweis - Wärmeschutznachweis
Energiebedarfsausweis - energieVerbrauchsausweis
|
|
Viele Begriffe, gemeint ist : |
|
Der Energieausweis
nach EnEV (Energie-Einsparverordnung).
|
|
Dieser ist sowohl für
den Neubau vorgeschrieben als auch bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden
Gebäuden.
Unterschieden wird nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Für
diese sind unterschiedliche Berechnungsverfahren vorgegeben.
Weiterhin wird nach bedarfs- und verbrauchsorientiertem
Energieausweis unterschieden.
|
|
Die EnEV, derzeit
gültig in der Fassung 2014, fasst seit 2002 die
Wärmeschutzverordnung '95 und die Heizungsanlagenverordnung '98
zusammen. Die beiden Bereiche werden nun als Ganzes betrachtet.
Hauptanforderung der EnEV ist die Begrenzung des
Jahres-Primärenergie- bedarfs, der zur Wärmeerzeugung für das
Gebäude nötig ist. Die EnEV legt die im Energieausweis zu
machenden Angaben und die Berechnungsverfahren fest. |
|
|
|
Wir erstellen den Energieausweis nach EnEV
für Neubauten und für bestehende Gebäude, zur Zeit allerdings
nur für Wohngebäude, selbstredend auch für fremd geplante
Objekte.
|
|
|
|
Die Vorgehensweise:
|
|
Zur
Erstellung des Energieausweises werden zunächst die
wärmeübertragenden Umfassungsflächen, deren Bauteilwerte
(U-Werte) sowie das beheizte Gebäudevolumen ermittelt. Weiteren
Einfluss haben Wärmebrücken, Dichtheit und Lüftung des
Gebäudes, solare Wärmegewinne und sommerlicher Wärmeschutz. Die
Art der Beheizung, der Warmwasser- bereitung und der Nutzung
erneuerbarer Energien ergibt die Anlagenauf- wandszahl. Vor allem
bei dieser und den Wärmebrücken kann nach vereinfachten oder
differenzierten Verfahren vorgegangen werden. |
|
|
|
Die Unterlagen:
|
|
Für
Neubau und Bestand gilt, je aussagekräftiger die vorhandenen
Unterlagen sind, umso genauer sind die Berechnungen, umso geringer
ist der hierfür nötige Zeitaufwand.
Benötigt werden Pläne des Gebäudes, Grundrisse, Schnitt und
Ansichten, sowie die Baubeschreibung mit Materialangaben. Zur
differenzierten Berück- sichtigung der Wärmebrücken
Detailzeichnungen M 1:10.
|
|
|
|
Die Kosten
|
|
unterscheiden
sich, ob der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis benötigt wird
und hängen auch vom gewünschten Genauigkeitsgrad und der Qualität der vor-
handenen Unterlagen ab.
Beispielsweise für den Bedarfsausweis bei einem Ein-/Zweifamilienhaus genügen bei
aussagefähigen Unterlagen 3-4 Stunden zur Erstellung eines
Energieausweises in hinreichender Genauigkeit. Die detaillierte
Berechnung der Wärmebrücken erfordert gegebenenfalls etwa weitere
1-2 Stunden.
Bei bestehenden Gebäuden ist zumeist eine Besichtigung von
Nöten. Hierfür können normalerweise 2-4 Stunden Zeitaufwand
veranschlagt werden.
Die derzeitigen Preise können Sie hier ansehen: Energieausweis Kosten
|
|
|
|
|