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Energieausweis

 

Energiepass  -  energieausweis  -  Wärmeschutznachweis Energiebedarfsausweis    -   energieVerbrauchsausweis

Viele Begriffe, gemeint ist :

Der Energieausweis nach EnEV (Energie-Einsparverordnung).

Dieser ist sowohl für den Neubau vorgeschrieben als auch bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
Unterschieden wird nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Für diese sind unterschiedliche Berechnungsverfahren vorgegeben.
Weiterhin wird nach bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis unterschieden.

Die EnEV, derzeit gültig in der Fassung 2014, fasst seit 2002 die Wärmeschutzverordnung '95 und die Heizungsanlagenverordnung '98 zusammen. Die beiden Bereiche werden nun als Ganzes betrachtet. Hauptanforderung der EnEV ist die Begrenzung des Jahres-Primärenergie- bedarfs, der zur Wärmeerzeugung für das Gebäude nötig ist. Die EnEV legt die im Energieausweis zu machenden Angaben und die Berechnungsverfahren fest.

Wir erstellen den Energieausweis nach EnEV für Neubauten und für bestehende Gebäude, zur Zeit allerdings nur für Wohngebäude, selbstredend auch für fremd geplante Objekte.

Die Vorgehensweise:

Zur Erstellung des Energieausweises werden zunächst die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, deren Bauteilwerte (U-Werte) sowie das beheizte Gebäudevolumen ermittelt. Weiteren Einfluss haben Wärmebrücken, Dichtheit und Lüftung des Gebäudes, solare Wärmegewinne und sommerlicher Wärmeschutz. Die Art der Beheizung, der  Warmwasser- bereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien ergibt die Anlagenauf- wandszahl. Vor allem bei dieser und den Wärmebrücken kann nach vereinfachten oder differenzierten Verfahren vorgegangen werden.

Die Unterlagen:

Für Neubau und Bestand gilt, je aussagekräftiger die vorhandenen Unterlagen sind, umso genauer sind die Berechnungen, umso geringer ist der hierfür nötige Zeitaufwand.
Benötigt werden Pläne des Gebäudes, Grundrisse, Schnitt und Ansichten, sowie die Baubeschreibung mit Materialangaben. Zur differenzierten Berück- sichtigung der Wärmebrücken Detailzeichnungen M 1:10.

Die Kosten

unterscheiden sich, ob der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis benötigt wird und hängen auch vom gewünschten Genauigkeitsgrad und der Qualität der vor- handenen Unterlagen ab.
Beispielsweise für den Bedarfsausweis bei einem Ein-/Zweifamilienhaus genügen bei aussagefähigen Unterlagen 3-4 Stunden zur Erstellung eines Energieausweises in hinreichender Genauigkeit. Die detaillierte Berechnung der Wärmebrücken erfordert gegebenenfalls etwa weitere 1-2 Stunden.
Bei bestehenden Gebäuden ist zumeist eine Besichtigung von Nöten. Hierfür können normalerweise 2-4 Stunden Zeitaufwand veranschlagt werden.

Die derzeitigen Preise können Sie hier ansehen: Energieausweis Kosten

 

 

mail@architektpeterfischer.de

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