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Wertgutachten
Schadensgutachten
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WERTGUTACHTEN
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Wertermittlung bebauter
und unbebauter
Grundstücke
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Ermittelt wird der
Verkehrswert = Marktwert zu einem bestimmten Stichtag. |
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Grundlage sind die WertV
- Wertermittlungsverordnung Stand 18.08.1997 und die WertR 2006
- Wertermittlungsrichtlinien Stand 01.03.2006. |
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Benötigt wird ein Verkehrswertgutachten
beispielsweise |
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- zur Feststellung der Vermögensverhältnisse / von
Vermögenswerten |
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- für Betriebliche Entscheidungen /
Umstrukturierungen |
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- bei Kauf bzw. Verkauf / Finanzierung von
Immobilien und Grundstücken |
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- in Angelegenheiten wie Erbschaft, Scheidung |
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- Mietwertgutachten |
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Schadensgutachten
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Ein Schadensgutachten kann
beispielsweise die Fragen klären: |
- Liegt ein Mangel vor?
Entspricht die Bauleistung dem Stand der Technik?
- Entspricht die Bauleistung den vertraglichen Vereinbarungen?
- Welche Ursachen kommen für den Mangel / Schaden in Betracht?
- Wie und mit welchen Kosten lässt sich der Mangel / Schaden
beheben? |
Eine Beratung durch den Gutachter kann schon im
Vorfeld Mängel vermeiden, kann die Klärung von Streitpunkten
herbeiführen, oft ohne dass ein Gutachten oder gar eine
gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden. Die beglei-
tende
Kontrolle während der Bauzeit trägt ebenfalls zur
Mängelvermeidung bei. |
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So gelangen Sie an ein Gutachten:
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Nehmen
Sie mit uns Kontakt auf, wir klären mit Ihnen telefonisch Ihren
Bedarf und die Modalitäten ab.
Zur Beauftragung übersenden wir Ihnen einen
Sachverständigenvertrag. Vor dem Besichtigungstermin erhalten Sie
eine Frageliste, u.a. mit Angabe der benötigten Unterlagen. Bei
der Beschaffung nicht vorliegender Unterlagen sind wir Ihnen
selbstverständlich behilflich oder erstellen diese für Sie.
Wir bearbeiten Ihr Gutachten so kurzfristig als möglich, mit 2-3
Wochen für die Ausarbeitung ist jedoch zu rechnen. |
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Die Kosten:
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Diese richten sich bei
Wertgutachten nach §§ 1-9 und 33-34 der HOAI (Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure). Das Honorar hängt ab von der
Höhe des festgestellten Wertes des begutachteten Objektes, der
Schwierig- keitsstufe der Wertermittlung und eventuellen
Zusatzleistungen.
Schadensgutachten hingegen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. |
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