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Ein paar Details, was
hinter dem "Die paar Pläne machen" alles steckt: |
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Die gute Zusammenarbeit von
Bauherr und Architekt ist für beide wichtig:
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Von der
Entscheidung zu Bauen bis zum Einzug ist es ein gutes Stück Weg,
der mal spannend, mal auch lästig, meist allerdings neu ist. Den
größten Teil davon übernimmt der Architekt die Führung. Das
Grundgerüst muss selbstredend gemeinsam abgestimmt
werden, verschiedene Entscheidungen
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kann nur der Bauherr
treffen, mit dem Rest werden Sie von uns nur soweit als nötig
oder gewünscht beschäftigt.
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Auch beim Bauen gilt:
"Vertrauen ist gut ..." und auch nötig, für beide
Seiten. Der Bauherr muss sich darauf verlassen können, dass er
eine anständige Leistung bekommt, der Architekt arbeitet
engagierter, wenn diese auch gewürdigt wird.
Dennoch:"... Kontrolle ist besser", vor allem in der
Baudurchführung. Die ständige Anwesenheit des Bauherrn auf der
Baustelle ist entgegen der landläufigen Meinung jedoch nicht
erforderlich. Die Objektüberwachung ist Aufgabe und Verantwortung
des damit beauftragten Bauleiters. Unabhängig davon begehen
Bauherr und Architekt gemeinsam in losen Abständen die Baustelle.
Ziel und Hintergrund unserer Tätigkeit sind schließlich, dass am
Ende ein Bauherrn mehr zufrieden ist.
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Die Durchführung eines
Bauvorhabens kann vereinfacht in drei Phasen eingeteilt werden:
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- Entwurf
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Vorstellungen des Bauherrn umsetzen,
Erwirken der Baugenehmigung
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- Ausführungsplanung - |
Werkpläne und Leistungsverzeichnisse
erstellen
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- Baudurchführung - |
das eigentliche Bauen
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Nach Klärung der
Aufgabenstellung beziehen wir soweit nötig schon in der
Entwurfsplanung die unterschiedlichen Sonderfachleute ein und
kontaktieren die Behörden. Wenn der Entwurf steht, wird der
Bauantrag eingereicht. Parallel zur Ausführungsplanung findet
eine intensive Zusammenarbeit mit Statik, Haustechnik und
gegebenenfalls weiteren Spezialisten statt. Nachdem die
Leistungsverzeichnisse erstellt sind, werden für die
Baudurchführung noch die ausführenden Firmen benötigt, ca. 30
Gewerke. Die Koordination all dieser übernimmt wiederum der
Architekt. |
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Architektenleistungen:
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Diese sind in der
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
beschrieben - wie auch das Honorar hierfür - : |
HOAI-Terminologie |
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Umgangssprachlich: |
1 Grundlagenermittlung |
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2 Vorplanung |
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3 Entwurfsplanung |
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Entwurf |
4 Genehmigungsplanung |
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Bauantrag / Eingabeplanung |
5 Ausführungsplanung |
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Werkplanung |
6 Vorbereiten der Vergabe |
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Ausschreibung |
7 Mitwirkung bei der Vergabe |
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8 Objektüberwachung |
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Bauleitung |
9 Objektbetreuung und Dokumentation |
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Diese Leistungsphasen sind wiederum
aufgegliedert in Grundleistungen und Besondere
Leistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sonderleis-
tungen
wie z.B. Entwässerungsgesuch, Nivellement, Außenanlagen,
Energie- ausweis, Brandschutznachweis...
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Weitere am Bau Beteiligte sind:
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Bauherr |
Behörde |
Architekt |
Beweissicherung |
Statik / Standsicherheitsnachweis |
Bodengutachten |
Prüfstatik |
Nivellement |
Vermesser |
Elektrotechnik |
Bauphysik |
Heizung / Lüftung |
Energieausweis |
Sanitär |
Brandschutznachweis |
Landschaftsarchitekt |
Schallschutznachweis |
SiGeKo Sicherheitskoordinator |
Gas- / Wasser- / Kanal- /
Stromanschluss |
Kommunikationsanschluss |
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Damit es kein böses Erwachen gibt, ist
die laufende Kostenkontrolle wichtig. Bei der Erstellung
eines Bauwerks fallen nicht nur die Reinen Baukosten
(300, 400) an, es entstehen diverse Kosten, die zur
Übersicht verschiedenen Bereichen zugeordnet sind, welche
wiederum in viele Unterebenen gegliedert sind:
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KOSTENGRUPPEN (DIN 276)
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100 |
Grundstück |
Kauf, Gebühren, ... |
200 |
Herrichten und Erschließen |
Vorbereitende Maßnahmen |
300 |
Bauwerk - Baukonstruktion |
Baugrube, Wände, Decken, ... |
400 |
Bauwerk - Technische Anlagen |
Heizung, Sanitär, Elektro, ... |
500 |
Außenanlagen |
Bepflanzung, Wege, Parkplätze, ... |
600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
Möblierung, Geräte, Schilder, ... |
700 |
Baunebenkosten |
Honorare, Genehmigungen, ... |
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nach oben |
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