PETER FISCHER

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Ein paar Details, was hinter dem "Die paar Pläne machen" alles steckt:

Die gute Zusammenarbeit von Bauherr und Architekt ist für beide wichtig:

Von der Entscheidung zu Bauen bis zum Einzug ist es ein gutes Stück Weg, der mal spannend, mal auch lästig, meist allerdings neu ist. Den größten Teil davon übernimmt der Architekt die Führung. Das Grundgerüst muss selbstredend gemeinsam  abgestimmt werden, verschiedene Entscheidungen

kann nur der Bauherr treffen, mit dem Rest werden Sie von uns nur soweit als nötig oder gewünscht beschäftigt.

Auch beim Bauen gilt:
"Vertrauen ist gut ..." und auch nötig, für beide Seiten. Der Bauherr muss sich darauf verlassen können, dass er eine anständige Leistung bekommt, der Architekt arbeitet engagierter, wenn diese auch gewürdigt wird.
Dennoch:"... Kontrolle ist besser", vor allem in der Baudurchführung. Die ständige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle ist entgegen der landläufigen Meinung jedoch nicht erforderlich. Die Objektüberwachung ist Aufgabe und Verantwortung des damit beauftragten Bauleiters. Unabhängig davon  begehen Bauherr und Architekt gemeinsam in losen Abständen die Baustelle.
Ziel und Hintergrund unserer Tätigkeit sind schließlich, dass am Ende ein Bauherrn mehr zufrieden ist.

Die Durchführung eines Bauvorhabens kann vereinfacht in drei Phasen eingeteilt werden:

- Entwurf -

Vorstellungen des Bauherrn umsetzen, Erwirken der Baugenehmigung

- Ausführungsplanung -

Werkpläne und Leistungsverzeichnisse erstellen

- Baudurchführung -

das eigentliche Bauen

Nach Klärung der Aufgabenstellung beziehen wir soweit nötig schon in der Entwurfsplanung die unterschiedlichen Sonderfachleute ein und kontaktieren die Behörden. Wenn der Entwurf steht, wird der Bauantrag eingereicht. Parallel zur Ausführungsplanung findet eine intensive Zusammenarbeit mit Statik, Haustechnik und gegebenenfalls weiteren Spezialisten statt. Nachdem die Leistungsverzeichnisse erstellt sind, werden für die Baudurchführung noch die ausführenden Firmen benötigt, ca. 30 Gewerke. Die Koordination all dieser übernimmt wiederum der Architekt.

Architektenleistungen:

Diese sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschrieben - wie auch das Honorar hierfür - :
HOAI-Terminologie Umgangssprachlich:
1  Grundlagenermittlung
2  Vorplanung
3  Entwurfsplanung Entwurf
4  Genehmigungsplanung Bauantrag / Eingabeplanung
5  Ausführungsplanung Werkplanung
6  Vorbereiten der Vergabe Ausschreibung
7  Mitwirkung bei der Vergabe
8  Objektüberwachung Bauleitung
9  Objektbetreuung und Dokumentation

Diese Leistungsphasen sind  wiederum aufgegliedert in Grundleistungen und Besondere Leistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sonderleis- tungen wie z.B. Entwässerungsgesuch, Nivellement, Außenanlagen, Energie- ausweis, Brandschutznachweis...

Weitere am Bau Beteiligte sind:

Bauherr Behörde
Architekt Beweissicherung
Statik / Standsicherheitsnachweis Bodengutachten
Prüfstatik Nivellement
Vermesser Elektrotechnik
Bauphysik Heizung / Lüftung
Energieausweis Sanitär
Brandschutznachweis Landschaftsarchitekt
Schallschutznachweis SiGeKo Sicherheitskoordinator
Gas- / Wasser- / Kanal- /
Stromanschluss
Kommunikationsanschluss

Damit es kein böses Erwachen gibt, ist die laufende Kostenkontrolle wichtig. Bei der Erstellung eines Bauwerks fallen nicht nur die Reinen Baukosten (300, 400) an, es entstehen diverse Kosten, die zur Übersicht verschiedenen Bereichen zugeordnet sind, welche wiederum in viele Unterebenen gegliedert sind:

KOSTENGRUPPEN (DIN 276)

 
100 Grundstück Kauf, Gebühren, ...
200 Herrichten und Erschließen Vorbereitende Maßnahmen
300 Bauwerk - Baukonstruktion Baugrube, Wände, Decken, ...
400 Bauwerk - Technische Anlagen Heizung, Sanitär, Elektro, ...
500 Außenanlagen Bepflanzung, Wege, Parkplätze, ...
600 Ausstattung und Kunstwerke Möblierung, Geräte, Schilder, ...
700 Baunebenkosten Honorare, Genehmigungen, ...
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